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Rechtsgebiete

Energierecht

Unser energierechtliches »Tagesgeschäft« umfasst das gesamte Spektrum energierechtlicher Fragestellungen, die von unseren Mandanten an uns herangetragen werden. Hier erstellt SCHOLTKA & PARTNER Rechtsanwälte umfassende Gutachten, beantwortet Einzelfragen und prüft sämtliche für die Strom-, Gas- und Fernwärmewirtschaft relevanten Verträge. Gerne unterstützen wir Sie auch bei der Strukturierung energiewirtschaftlicher Lösungen.

 

Unsere Beratung erstreckt sich auf alle Fragestellungen, die sich aus dem europäischen Energierecht (z.B. »drittes Binnenmarktpaket« und Verordnungen zum grenzüberschreitenden Energiehandel), dem deutschen Energiewirtschaftsgesetz sowie den dazugehörigen Rechtsverordnungen (z.B. Grundversorgungsordnungen, Netzanschlussverordnungen, AVBFernwärmeV oder Konzessionsabgabenverordnung) ergeben.

 

Als Schwerpunkte in diesem »klassischen energiewirtschaftlichen Bereich« sind beispielsweise Netzanschluss- und Netzzugangsfragen, die Liberalisierung des Messwesens, das Konzessionsvertrags- und Konzessionsabgabenrecht, Speicherprojekte, Objekt- und Arealnetzversorgungen oder die Gestaltung und Verhandlung von Lieferverträgen einschließlich der AGB-Prüfung zu nennen.

Regulierungsrecht

SCHOLTKA & PARTNER Rechtsanwälte berät in sämtlichen Fragen des Regulierungsrechts, insbesondere zur Entgeltregulierung, aber auch zu allen anderen Themen – vom Netzanschluss bis zum Netzzugang.

Wir halten den Kontakt zu Regulierungs- und Aufsichtsbehörden und stehen mit ihnen in ständigem Austausch. Unsere Kenntnis des Verfahrensrechts und der Genehmigungspraxis ermöglicht eine effektive und zügige Abstimmung der Interessen unserer Mandanten mit den Anforderungen der Regulierung. Eine besondere Stärke unserer Kanzlei ist hierbei die bewährte Zusammenarbeit unserer Anwälte der verschiedenen Fachrichtungen, insbesondere unserer öffentlich-rechtlichen Kollegen mit den zivil- und kartellrechtlich orientierten Spezialisten.

Erneuerbare Energien und Kraft-Wärme-Kopplung

Die Förderung der Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien und mittels besonders effizienter Kraft-Wärme-Kopplungstechnologie nimmt einen immer größeren Raum in der Beratungspraxis von SCHOLTKA & PARTNER Rechtsanwälte ein. Einen zusätzlichen Schub erhielt diese Entwicklung durch die Klimaschutzdebatte in jüngster Zeit. Als eine auf die Beratung der »Energiebranche« spezialisierte Kanzlei leistet SCHOLTKA & PARTNER Rechtsanwälte daher auch rund um die erneuerbaren Energien (z. B. EEG und EEWärmeG) und zu Fragen der Kraft-Wärme-Kopplung fundierte und zielorientierte Beratung und Prozessvertretung.

 

SCHOLTKA & PARTNER Rechtsanwälte vertritt sowohl Anlagenbetreiber als auch Netzbetreiber oder Industrie- und Contractingunternehmen. Die unterschiedlichen Interessenlagen der jeweiligen Positionen sind uns bestens vertraut.

Emissionshandel und Klimaschutz

Seit 2003 betreuen wir Mandanten in allen Fragen des Emissionshandels. Wir haben uns den Ruf erarbeitet, zu den führenden Kanzleien auf diesem Gebiet in Deutschland zu gehören. Unsere Tätigkeit reicht von der Vorbereitung auf die Anforderungen dieses neuen Systems über die Beratung in Zuteilungsverfahren und die Vertretung in Widerspruchsverfahren gegenüber der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) bis hin zur Führung gerichtlicher Verfahren. So haben wir beispielsweise in der ersten Zuteilungsperiode Kläger in den sogenannten Musterverfahren zum »zweiten Erfüllungsfaktor« bis zum Bundesverwaltungsgericht vertreten. Unterstützt von unserem Energiehandelsteam begleiten wir auch den eigentlichen Zertifikatehandel.

Im Bereich des Klimaschutzes beschäftigen uns von Beginn an die rechtlichen Rahmenbedingungen der untertägigen Verpressung von Kohlendioxid (»CCS«). Ebenso verfügen wir über entsprechende Erfahrungen bei den rechtlichen Bedingungen der Projektmechanismen des Kyoto-Protokolls (CDM und JI) und der Einbindung der damit generierten Zertifikate in den europäischen Emissionshandel, wie auch swaps. Zudem beraten wir bei der Vorbereitung auf die Zeit »nach Kyoto« ab 2013. Wertvoll ist dabei die von uns gesammelte Erfahrung gerade auch für Fluggesellschaften im Rahmen der Einbeziehung des Luftverkehrs in den Emissionshandel.

Kartell- und Wettbewerbsrecht

Wichtige und zentrale Infrastrukturbereiche wie die Energieversorgung, Telekommunikation und der Verkehrssektor sind liberalisiert. Die früher bestehenden Versorgungsmonopole unterliegen inzwischen dem Kartell- und Wettbewerbsrecht. Den Maßnahmen und Verfügungen der Kartellbehörden sowie den Entscheidungen der Kartellgerichte kommt somit eine überragende Bedeutung zu. Auch in diesen Bereichen unterstützt SCHOLTKA & PARTNER Rechtsanwälte ihre Mandanten bei allen auftretenden Rechtsfragen und zu erforderlichen Verfahrensschritten.

 

Im Kartellrecht beraten wir vor allem zur kartellrechtskonformen Gestaltung von Verträgen und Kooperationen und zur Verhaltens- und Missbrauchskontrolle von Unternehmen. Erforderlichenfalls verteidigen wir unsere Mandanten auch vor Kartellbehörden und -gerichten.

 

Unsere Beratungstätigkeit erstreckt sich außerdem auf den Anwendungsbereich des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb. Sie umfasst alle Fragen zur Zulässigkeit von Werbung, aber auch prozessuale Fragestellungen, insbesondere im Bereich des vorläufigen Rechtsschutzes.

Energiehandelsrecht

Im Zuge der Liberalisierung der Energiemärkte gewinnt der physische und finanzielle Handel mit Gas und Strom und seinen Derivaten an Bedeutung.

SCHOLTKA & Partner Rechtsanwälte verfügt über eigene Branchenerfahrung in den Handelsmärkten und berät regionale und überregionale Versorgungsunternehmen sowie ausländische Produzenten und Energiehändler kompetent und praxisnah in allen Fragen des Energiehandels.

 

SCHOLTKA & Partner Rechtsanwälte entwirft und prüft Verträge für den Energiehandel, berät zu den internationalen und deutschen Standardverträgen (EFET, ISDA, Deutscher Rahmenvertrag u. a.) und erstellt Gutachten.

Hierzu gehören auch Fragen der aufsichtsrechtlichen Genehmigung (MiFID) und der Finanzierung.

Energiesteuern

Die Besteuerung von Strom und Energieerzeugnissen, insbesondere Erdgas und Kohle, unterliegt einem schnellen Wandel durch europarechtliche Vorgaben.

SCHOLTKA & Partner Rechtsanwälte beraten Mandanten in allen Fragen des Strom- und Energiesteuerrechts.

 

SCHOLTKA & Partner Rechtsanwälte prüft Steuerentlastungen und Steuerbefreiungen, berät zur energiesteuerrechtlichen Gestaltung von Contracting-Modellen und Kraftwerksprojekten und vertritt Mandanten in gerichtlichen Verfahren zum Energiesteuerrecht.

Öffentliches Wirtschaftsrecht

Gewerbliche Tätigkeit ist Gegenstand von vielen verwaltungsrechtlichen Anforderungen. Auch in diesen Bereichen erhalten unsere Mandanten fundierte anwaltliche Beratung von SCHOLTKA & PARTNER Rechtsanwälte.

 

Neuerdings erlangt beispielsweise das Bergrecht wieder vermehrt Bedeutung. Sei es bei der Errichtung und dem Betrieb von Untergrund-Gasspeichern, im Zusammenhang mit der Gewinnung von Bodenschätzen oder im Bereich der Geothermie. In diesen Bereichen unterstützten wir Sie gerne mit unserer Expertise.

 

Der Bau von Energie- oder Telekommunikationsleitungen erfolgt häufig im Bereich öffentlicher Straßen. Soweit die Nutzung nicht ohnehin konzessionsvertraglich geregelt ist, beraten wir unsere Mandanten umfassend auch im Hinblick auf die straßenrechtlichen Anforderungen.

Ebenso unterstützen wir Mandanten im Bereich des Gemeindewirtschaftsrechts, vor allem in den Fällen, in denen Stadtwerke oder kommunale Beteiligungsunternehmen involviert sind.

 

Die Rechnungsprüfungsbehörden der Länder lenken in jüngster Zeit verstärkt ihr Augenmerk auf die ordnungsgemäße Verwendung von Subventionen. Nicht zuletzt in diesem Zusammenhang berät SCHOLTKA & PARTNER Rechtsanwälte vor allem Subventionsempfänger. Dabei kommen den Anwälten auch diejenigen Erfahrungen zugute, die sie im Rahmen ihrer Beratung der öffentlichen Hand sowie bei der Gestaltung von Transaktionen oder Projekten unter zuwendungsrechtlichen Aspekten gewonnen haben.

Umwelt- und Planungsrecht

Die Errichtung und der Betrieb von Anlagen, der Umgang mit Stoffen und die Erzeugung von Energie und Produkten sind Gegenstand vielfältiger gesetzlicher Regelungen und behördlicher Anforderungen oder Auflagen. Gemeinsam mit unseren Mandanten entwerfen wir nutzungsorientierte Lösungen und setzen diese unter Einbeziehung der Behörden um. So unterstützen wir unsere Mandanten bei der Planung, der Genehmigung und der Erschließung von Anlagen und Standorten, allen Rechtsfragen im Zusammenhang mit dem Anlagenbetrieb einschließlich der Erweiterung bis hin zur Stilllegung und der Nachsorge.

 

Bei Infrastrukturvorhaben (z. B. Leitungsbau) beraten wir Vorhabenträger und sonstige Beteiligte. Dies schließt die Vertretung in anschließenden Enteignungs- und Entschädigungsverfahren ein.

Auch bei der Bewältigung von komplexen Altlasten oder Havarien mit Umweltauswirkungen kann SCHOLTKA & PARTNER Rechtsanwälte auf eine umfassende Erfahrung zurückschauen.

Vergaberecht

SCHOLTKA & PARTNER Rechtsanwälte berät sowohl klassische öffentliche Auftraggeber als auch Sektorenauftraggeber, wie z. B. bestimmte Energieversorgungsunternehmen, sowie Bieter in allen Phasen eines Vergabeverfahrens. Wir beraten Auftraggeber bei Fragen zu ihrer Ausschreibungspflicht, zur Wahl der richtigen Verfahrensart, bei der Gestaltung der Vergabeunterlagen sowie bei der Konzeption und Durchführung von Vergabeverfahren. Unsere Beratung von Bietern bei der Teilnahme an Vergabeverfahren umfasst nicht nur die Klärung vergaberechtlicher Fragen sondern auch taktische Erwägungen.

 

In Nachprüfungsverfahren vertreten wir die Interessen unserer Mandanten vor den Vergabekammern und den Vergabesenaten der Oberlandesgerichte.

Vermehrt wird die vergaberechtliche Expertise von SCHOLTKA & PARTNER Rechtsanwälte auch im Zusammenhang mit der Verwendung von Subventionen und drohenden Rückforderungen nachgefragt.